Junge Frau sitzt draußen, sieht nachdenklich aus und hält ihren Kopf, neben ihr eine Box mit Büromaterialien. Symbolisiert Arbeitslosigkeit und neue Chancen durch Weiterbildung.

Arbeitslos nach der Ausbildung

Nach Abschluss der Ausbildung arbeitslos zu werden, kann oft entmutigend sein, und viele fühlen sich von ihrem Ausbildungsbetrieb im Stich gelassen. Es gibt jedoch zahlreiche Gründe, warum ein Betrieb eine Übernahme nicht angeboten haben könnte, die nicht unbedingt mit Ihrer Leistung zusammenhängen. Mit Unterstützung der Arbeitsagenturen lässt sich häufig innerhalb weniger Monate eine neue Anstellung finden. In der Zwischenzeit haben Sie als ehemaliger Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Inhaltsverzeichnis

Kurz zusammengefasst:

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, in die Sie eingezahlt haben. Dieser Anspruch besteht jedoch nur, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, was auch eine vergütete Ausbildung einschließt. Eine rein schulische Ausbildung führt hingegen nicht zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Welche Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld gelten und wie die Bezugszeiträume geregelt sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn Sie nach einer abgeschlossenen Ausbildung arbeitslos werden, erhalten Sie sofort Arbeitslosengeld I. Bei einem Ausbildungsabbruch oder wenn die Ausbildung aus eigenem Verschulden abgebrochen wurde, besteht nur dann ein Anspruch auf ALG I, wenn Sie ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. In diesem Fall müssen Sie jedoch mit einer Sperrzeit von zwölf Wochen rechnen.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Seit dem 1. Januar 2023 hat das Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II), auch bekannt als Hartz IV, abgelöst. Mit der Einführung des Bürgergeldes haben Sie während einer Umschulung oder Externenprüfung Anspruch auf ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € pro Monat.

Ausbildungszeiten und Anrechnungszeiträume

Arbeitslos nach der Ausbildung gilt, wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, dem Arbeitsmarkt aber grundsätzlich zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht jedoch nur, wenn in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Bestimmte Ersatzzeiten können hierbei angerechnet werden, darunter:

 

  • Wehrdienst oder Jugend- und Bundesfreiwilligendienst
  • Mutterschutz und Kindererziehung
  • Krankengeldbezug

 

Dadurch kann auch bei kürzeren Ausbildungszeiten ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen, beispielsweise wenn vor oder während der Ausbildung Elternzeit genommen wurde.

Arbeitslos nach Ausbildung: Berechnung des ALG I & ALG II

Wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden, stehen oft finanzielle Sorgen im Vordergrund. Da Auszubildende in der Regel nicht genug verdienen, um Ersparnisse anzulegen, ist schnelle Unterstützung nötig, die Ihnen auch zusteht.

Haben Sie nach der Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld I, erhalten Sie monatlich etwa 60 Prozent Ihres letzten Nettogehalts. Die Dauer des Bezugs hängt von der Länge Ihrer vorherigen Beschäftigung ab. Bei unter 55-Jährigen beträgt die maximale Bezugsdauer zwölf Monate, vorausgesetzt, Sie waren mindestens 24 Monate zuvor versicherungspflichtig beschäftigt.

Sollten Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, etwa weil die Ausbildung vorzeitig abgebrochen wurde, können Sie Arbeitslosengeld II, auch bekannt als „Hartz IV“, beantragen. Hier spielt Ihr vorheriges Einkommen keine Rolle. Sie erhalten den Regelsatz, der ab 2020 bei 432 Euro monatlich liegt, sowie zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Heizung. Beachten Sie jedoch, dass bei der Berechnung der Bedarfsgemeinschaft auch andere Mitglieder Ihres Haushalts einbezogen werden. Wenn arbeitslos gewordene Auszubildende noch bei den Eltern leben, sind diese in der Regel zunächst verpflichtet, finanziell für ihr Kind zu sorgen.

Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung fragen sich viele, wie hoch ihr Arbeitslosengeld ausfallen wird, wenn sie keinen Job finden. Die Berechnung basiert auf dem Einkommen der letzten Monate, bei Azubis gibt es jedoch Besonderheiten.

Für Azubis wird in der Regel das letzte Bruttogehalt aus der Ausbildung als Grundlage genommen. Von diesem Betrag werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen, um das Nettoentgelt zu berechnen.

Das Arbeitslosengeld beträgt dann: 60 % des Nettoentgelts für Azubis ohne Kind – 67 % des Nettoentgelts für Azubis mit Kind Beispielsweise erhält jemand, der zuletzt 1.200 Euro brutto verdient hat, etwa 576 Euro (ohne Kind) oder 643 Euro (mit Kind) monatlich. So haben frisch ausgelernte Azubis während der Jobsuche eine finanzielle Absicherung.

In fast allen Fällen ist das Bafög höher als das Arbeitslosengeld (über 1.000 €). Klicke hier um Dein mögliches Bafög zu berechnen.

Arbeitslos melden nach Ausbildung: Das ist zu beachten

Sie werden nach der Ausbildung arbeitslos und wissen das bereits lange vorher? Dann sollten Sie sich drei Monate vor dem Ende der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Mehr dazu hier. Die Jobvermittler können dann bereits nach passenden Stellen für Sie suchen und so möglicherweise den Zeitraum ohne Job so klein wie möglich halten.

Spätestens am Tag nach dem Ende der Ausbildung müssen Sie sich persönlich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Tun Sie das unbedingt auch dann, wenn Sie die Ausbildung auf eigene Faust abgebrochen haben. Zwar werden Sie vermutlich für eine Sperrzeit von drei Monaten keine Leistung beziehen, allerdings entbindet Sie das nicht von der Pflicht sich arbeitslos zu melden.

So beantragen Sie Arbeitslosengeld nach der Ausbildung

Sie können Arbeitslosengeld erst beantragen, wenn Sie nach der Ausbildung tatsächlich arbeitslos geworden sind. Es ist wichtig, dies so schnell wie möglich zu tun – idealerweise am ersten Tag ohne Beschäftigung. Denn nur während des Bezugs von Arbeitslosengeld sind Sie krankenversichert, es sei denn, Sie sind noch über Ihre Eltern familienversichert. Überprüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsstatus, da in Deutschland für alle Bürger eine Krankenversicherungspflicht besteht. Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosigkeit und Krankenversicherung“ finden Sie hier.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Sie persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die richtige Adresse können Sie über die Suchfunktion finden. Alternativ können Sie den Antrag auch online ausfüllen, wenn Sie über ein registriertes Konto bei der Arbeitsagentur verfügen – das spart Zeit und unnötige Wege.

Als arbeitslos gelten Sie auch, wenn Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei wird das erzielte Einkommen teilweise vom Arbeitslosengeld abgezogen. Vom Verdienst werden Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten sowie ein pauschaler Freibetrag von 165 Euro abgezogen. Der verbleibende Betrag wird direkt vom Arbeitslosengeld I abgezogen.

Nach Ausbildung arbeitslos: Kein Grund zur Sorge

Arbeitslos nach der Ausbildung zu sein, ist kein Grund zur Sorge. Junge Fachkräfte haben in der Regel gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt und finden oft schnell eine Anschlussstelle. Es kann auch sinnvoll sein, Weiterbildungen in Betracht zu ziehen, um Ihre Fähigkeiten weiter auszubauen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Eigeninitiative zeigen: Recherchieren Sie nach offenen Stellen und verfassen Sie aktiv Bewerbungen. So werden Sie bald eine passende Anstellung finden.

Zusammengefasst: Arbeitslos nach der Ausbildung

Auch wenn Sie nach der Ausbildung arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsagenturen. Dazu gehören Vermittlungsdienste sowie Arbeitslosengeld I und/oder II. Melden Sie sich rechtzeitig als arbeitsuchend oder arbeitslos, um mögliche Sperrfristen zu vermeiden. Stellen Sie auch zeitnah einen Antrag auf ALG I, wenn Sie mehr als zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Falls das ALG I nicht ausreicht, können Sie zusätzlich ALG II beantragen, um Ihren Bedarf zu decken.

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