Frau mit Kaffeebecher sitzt in Bibliothek am Schreibtisch – Weiterbildung, Studium oder Meister-BAföG

Meister-BAföG (Aufstiegs-BAföG) – Was ist das?

Inhaltsverzeichnis

Was ist BAföG und welche Arten gibt es?

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Unterstützung für Schüler, Studierende und Personen in der beruflichen Weiterbildung. Es gibt verschiedene Formen von BAföG, die sich nach dem jeweiligen Bildungsweg richten:

  • Schüler-BAföG: Erhalten Schulgänger an weiterführenden Schulen nach der 10. Klasse, an Berufsfachschulen und an Schulen des zweiten Bildungsweges wie beispielsweise Abendrealschule oder -gymnasium. Das Schüler BAföG umfasst den Lebensunterhalt, der eltern-, einkommens- und vermögensabhängig ist (nur seltenen Fällen elternunabhängig). Die Zahlungen sind ein Vollzuschuss (rückzahlungsfreie staatliche Hilfe) ohne Rückzahlungspflicht. Zusätzliche Förderung der Lehrgangsgebühren lediglich bis ca. 900 EUR pro Schuljahr, ebenfalls als Vollzuschuss und ohne Rückzahlungspflicht.
  • Studenten-BAföG: Erhalten Studierende an Hochschulen und Universitäten. Das Studenten BAföG umfasst den Lebensunterhalt, der eltern-, einkommens- und vermögensabhängig ist (nur selten elternunabhängig). Die Zahlungen sind zur Hälfte rückzahlungspflichtig. Zusätzliche Förderung der Lehrgangsgebühren nur für das Auslandsstudium mit insgesamt ca. 4.000 EUR. Die Hälfte der Zahlung ist rückzahlungspflichtig.
  • Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG): Für Schulgänger und Studierende an Schulen und Bildungseinrichtungen, die zu einem Abschluss führen, der eine Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung voraussetzt. Das Aufstiegs BAföG umfasst den Lebensunterhalt, der immer elternunabhängig und lediglich einkommens- und vermögensabhängig ist. Die Zahlung ist ein Vollzuschuss und ohne Rückzahlungspflicht. Zusätzlich Förderung der Lehrgangsgebühren mit 15.000 EUR. Die Rückzahlung beträgt bei Bestehen 25%, ansonsten 50%.

Das Schüler-BAföG ist primär für junge Menschen gedacht, die einen weiterführenden Abschluss nach dem ersten Schulabschluss in Vollzeit anstreben. Es wird abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt, umfasst Einkommens-, Vermögens- und Altersgrenzen und soll den Lebensunterhalt bei eigenständiger Lebensführung während der Schulzeit absichern.

Das Studenten-BAföG ist primär für Menschen gedacht, die den ersten akademischen Abschluss in Vollzeit anstreben. Es wird abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt, umfasst Einkommens-, Vermögens- und Altersgrenzen und soll den Lebensunterhalt während des Studiums absichern. Die Hälfte muss zurückgezahlt werden. Studiengebühren werden nicht übernommen.

Das Aufstiegs-BAföG  richtet sich an Berufserfahrene oder Menschen mit Berufsabschluss, die einen höheren Berufsabschluss oder Fachstudium, auch neben dem Beruf, anstreben. Es ist elternunabhängig, umfasst Einkommens- und Vermögensgrenzen und unterstützt die Lebenshaltungskosten mit einem Vollzuschuss und die Lehrgangskosten mit mind. 50%.

Was ist Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG)?

Das Meister-BAföG, offiziell bekannt als Aufstiegs-BAföG (AFBG), ist eine staatliche Förderung für Personen, die nach einer Berufsausbildung oder langjähriger Berufserfahrung einen weiterführenden beruflichen Abschluss absolvieren möchten, auch neben dem Beruf. Es ist elternunabhängig und ohne Altersgrenze. Einzig der Lebensunterhalt ist Vermögensabhängig, nicht die Lehrgangsgebühren.

Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?

  • Meister der Kammern (z.B. geprüfter Tischler-, Maler- oder Elektromeister)
  • Techniker der Fachschulen und Fachakademien (z.B. Staatlich geprüfter Maschinenbau-, Elektrotechnik-Techniker, Staatlich geprüfter Brauereitechniker)
  • Pflegefachkräfte der Kammern (z.B. Fachpflegeperson für Intensivpflege, für Notfallpflege)
  • Pflegefachkräfte, Erzieher und Pädagogen der Fachschulen und Fachakademien (z.B. Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin, Staatlich anerkannter Heilpädagoge, Staatlich geprüfter Erzieher)
  • Informatik-Fachkräfte der Kammern (z.B. Geprüfter Wirtschaftsinformatiker, geprüfter Informatik)
  • Informatik-Fachkräfte der Fachschulen und Fachakademien (z.B. Staatlich geprüfter Wirtschaftsinformatiker, Staatlich geprüfter Informatik-Techniker, Staatlich geprüfter Betriebswirt Informationswirtschaft)
  • Fachwirte und Fachkräfte der Kammern (z.B. geprüfter Industriefachwirt, geprüfter Handelsfachwirt, geprüfter technischer Betriebswirt, geprüfter Betriebswirt)
  • Betriebswirte der Fachschulen und Fachakademien (z.B. Staatlich geprüfter Betriebswirt Allgemeine Betriebswirtschaft, Marketing, Außenwirtschaft, Logistik)

Welche Kosten werden beim BAföG übernommen?

Das BAföG besteht aus einem Zuschuss und bei den Lehrgangsgebühren zusätzlich aus einem zinsgünstigen Darlehen (KfW-Darlehen mit Tilgung nach dem Abschluss, bis Tilgungsbeginn zinsfrei).

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Elternunabhängig und vermögensunabhängig
  • Maximal gefördert werden 15.000 € an Lehrgangsgebühren
  • Davon werden 50 % der Kosten durch das BAföG vom Staat übernommen
  • Davon sind 50 % der Kosten ein KfW-Darlehen, wovon 50 % erlassen werden, falls die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, d.h. es verbleibt bei Bestehen ein Eigenanteil von 25%

BAföG Lebenshaltungskosten (bei Vollzeit-Weiterbildung)

  • Elternunabhängig BAföG (Einkommen der Eltern spielt keine Rolle), jedoch vermögensabhängig (maximal 45.000 EUR Vermögen) und einkommensabhängig (maximal Mini-Job während des Lehrgangs erlaubt)
  • Höhe der Förderung: 882 EUR Mindestsatz monatlich, zzgl. Krankenversicherung und Familienzuschlägen
  • 100 % der Kosten werden vom Staat übernommen (Vollzuschuss)

Wie beantrage ich das BAföG?

  1. Prüfen, ob der Lehrgang/die Schule förderfähig ist
  2. Antragsformulare ausfüllen (online unter www.aufstiegs-bafoeg.de)
  3. Nachweise einreichen (Anmeldebestätigung, Kostenübersicht, Personalausweis)
  4. Bearbeitungszeit: ca. 6-8 Wochen

Fazit: Lohnt sich das BAföG?

  • Elternunabhängige Förderung – ideal für Erwachsene, die sich selbst versorgen
  • Hoher Zuschussanteil – Lebensunterhalt als Vollzuschuss, ab 25% Eigenanteil bei Lehrgangsgebühren
  • Günstige Rückzahlung – Finanzierung über KfW Darlehen mit attraktiven Konditionen im Vergleich zu anderen Krediten

Du planst eine berufliche Qualifizierung? Überprüfe mit verschiedenen BAföG Rechnern wieviel Unterstützung Du erhalten kannst. (hier geht’s zu den BAföG-Rechnern)

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